Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht

Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.

Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollte sich kein Beschuldigter ohne Rechtsbeistand äußern.

Neben Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir beraten Sie gerne.

Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherungen im Rahmen eines sogenannten Schadensmanagements, dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse möglichst gering zu halten. So werden oft eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Darüber hinaus bieten Haftpflichtversicherer gerne eine unkomplizierte Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges an, dies obschon Sie eigentlich Anspruch darauf hätten, eine Ihnen vertraute Fachwerkstatt Ihrer Wahl und in Ihrer Umgebung zu beauftragen.

Die ganz bewusst schnelle und forcierte Reaktion der Versicherung des Unfallgegners soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Wir können Ihnen aus unserer Erfahrung heraus berichten, dass neben den Anwaltskosten, die die Versicherung selbstverständlich im Falle einer eindeutigen Rechtslage auch bezahlen müsste, bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch einen Anwalt häufig deutlich mehr Schadenpositionen durchgesetzt werden können, als Ihnen dies die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anbietet.

Grob gesagt gilt hier die Regel: Ansprüche über die Sie niemand aufgeklärt hat, können Sie auch nicht durchsetzen.

Im Rahmen des Verkehrszivilrechtes vertreten wir täglich die Interessen unserer Mandanten. Aufgrund des großen Erfahrungsschatzes können wir Ihnen schnell darlegen, welche Ansprüche Sie werden durchsetzen können und welche nicht. Dies betrifft Ihre Schadenersatzansprüche ebenso wie möglich Ansprüche auf Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten.

Im Falle eines Verkehrsunfalles sollten Sie keine kostbare Zeit verstreichen lassen. Setzen Sie sich sofort mit unserem Büro in Verbindung. Weitere, notwendige Schritte werden sodann von hier aus eingeleitet.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Schadensersatzforderung
  • Forderungen aus Versicherungsverträgen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Abstandsdelikte
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrzeugmängel
  • Fahrzeug-Betriebserlaubnis
  • Alkoholfahrt
  • Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
  • Verkehrsstrafrecht
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung
  • Eingriff in den Straßenverkehr
  • Körperverletzung
  • Trunkenheit
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)