Bauträgerrecht

Eine Vielzahl von Objekten wird von Bauträgern realisiert. In vielen Fällen kommt es zu Problemen, die ganz unterschiedliche Gründe haben können.
Rechtsanwalt Germer ist spezialisiert auf genau diesen Bereich und hält Vorträge und Seminare für das deutsche Anwaltsinstitut und den Deutschen Notarverlag zu diesem Thema.

Um einen Vertrag beurteilen zu können, muss man wissen, ob die formulierten Klauseln überhaupt wirksam sind. Nur weil der Vertrag notariell beurkundet wurde, bedeutet nicht, dass alles wirksam wäre (s. a. Germer, Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar in IBR 2017, 480 f.)
Was sich so einfach anhört, ist es nicht. Denn die Bauträgerverträge werden an vielen gesetzlichen Vorgaben gemessen, was für den nicht spezialisierten Rechtsanwalt kein Alltagsgeschäft ist:

  • Beurkundungsgesetz
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Makler – und Bauträgerverordnung
  • Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
  • 249 EGBGB – Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen
  • Europäisches Recht, um nur einige zu nennen.


Vor allem aber gelten natürlich auch die Neuregelungen der §§ 650u BGB und 650v BGB.
Grundsätzlich ist vor einer Beurkundung die Prüfung des Vertrags zu empfehlen. Das gilt für Bauträger, genauso wie für Erwerber. Denn hier werden die entscheidenden Weichen gestellt!
Der Zahlungsplan nach der Makler – und Bauträgerverordnung ist dabei besonders problematisch, weil dort vieles falsch gemacht wird. Ein fehlerhafter Zahlungsplan kann aber dazu führen, dass der Bauträger keine Abschlagsrechnungen anfordern kann! Ein solch fehlerhafter Zahlungsplan ist gar nicht so selten, weil zum Teil Hinterlegungen vereinbart sind, die unzulässig sind, falsche Raten vereinbart sind oder keine ausreichenden Sicherungen vorliegen. Erschließungsmassnahmen sind ebenfalls oft nicht abgesichert, was zu ungesicherten Vorleistungen führt, für die der Notar u.U. haftet.
Natürlich spielen beim Bauträgervertrag auch Mängelrechte und Verzögerungen eine Rolle. Hierbei werden die Rechte des Erwerbers aber auch oft eingeschränkt, zum Teil aber in rechtswidriger Form.
Dieses ist nur ein kleiner Ausschnitt der Problemfelder.

Rechtsanwalt Germer beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Bauträgerrecht. Folgende Seminare werden oder wurden derzeit von ihm für andere Rechtsanwälte oder auch Notariate bei namhaften Veranstaltern angeboten:

  • Der Bauträgervertrag – Grundlagen und ausgewählte Fragen der Vertragsgestaltung – beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • Fallstricke des Zahlungsplan nach Makler – und Bauträgerverordnung – Deutsches Anwaltsinstitut
  • Modularer Lehrgang Bauträgerrecht – Deutscher Notarverlag
  • Typische Fehler im Bauträgervertrag – Deutscher Notarverlag
  • Bauträgervertrag von A – Z, ab 2024
  • Bauträger – Der modernisierte Altbau, geplant für 2024