Baurecht

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bauherr, Bauträger, Architekt oder Handwerker? Davon hängt ab, ob und wie ich meine Rechte durchsetzen kann. Werden erst Fehler begangen, ist dieses oft mit Rechtsnachteilen und damit Geldverlusten verbunden.

  • Wie komme ich an mein Geld, wie kann ich mich absichern?“
  • Wann kann ich einen Vertrag kündigen?“
  • Was sind überhaupt Mängel, wie gehe ich vor?“
  • Was geschieht bei Verzögerungen, Nachträgen oder Leistungsänderungen?“

 

Die Beantwortung dieser und anderer Fragen während der Bauphase hilft Fehler vermeiden. Dadurch werden Ihre Rechte gesichert. Prozesse können unter Umständen vermieden werden.

Üblicherweise wird der Rechtsanwalt erst beauftragt, wenn der Konflikt besteht. Dann ist es aber oft zu spät, weil Fehler gemacht wurden, die später nicht korrigiert werden können.

Ein Konzept um Fehler zu vermeiden ist die juristische Baubetreuung

Fehler können bereits vor Vertragsschluß begangen werden, sei es durch einen ungültigen Zahlungsplan, unglückliche Vertragsklauseln, eine falsche Leistungsbeschreibung, unklare Fristen etc. Ist ein solcher Vertrag erst einmal geschlossen, muß man zunächst die Schwierigkeiten hinnehmen. Deshalb empfiehlt sich vor Vertragsschluß eine Klärung, wie ein Vertrag aussehen sollte.

Während der Bauphase kommt es ebenfalls häufiger zu Schwierigkeiten:

  • Streit bezüglich fälliger Zahlungen, Bauzeitverzögerung oder Baustillstand
  • Nachträge
  • Mängelrügen
  • Sicherheiten
  • Vertragskündigungen

 

In diesen Situationen ist es wichtig keine Fehler zu begehen. Denn Fehler können Geld kosten.

Die juristische Baubetreuung ist auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten, Denn es ist Ihre Entscheidung, inwieweit Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen, oder nicht.

Im Vordergrund aber steht jeweils Präzision und Schnelligkeit!

Angeboten wird:

  • Erstellung des Vertrags bzw. Vertragsprüfung
  • unverzügliche Rücksprache während der Bauphase
  • Hilfestellung bei Führung der Korrespondenz bezüglich Nachträgen, Bauzeitverzögerung, Mängelrügen etc.
  • Führung der Korrespondenz. Die Korrespondenz kann so geführt werden, dass der Mandant einen vorgeschriebenen Text erhält und übernimmt, oder dass der Schriftverkehr unmittelbar von der Kanzlei übernommen wird.
  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen

 

Es gibt nicht nur die „eine Lösung“, weshalb hier kein starres Konzept vorgestellt werden kann. Denn in manchen Fällen ist es sogar hilfreich, wenn der Anwalt nicht nach außen hin auftritt. In anderen Fällen kann dieses anders sein. Mancher Mandant mag seine Schreiben selbst verfassen, bei denen dann ggfs. Korrektur gelesen wird. Ein Anderer zieht es vor, wenn der Rechtsanwalt selbst schreibt.

Alle Fälle haben aber eines gemeinsam: Es muß schnell gearbeitet werden, da eine Baustelle immer schnelllebig ist und Probleme nicht auf Termine beim Rechtsanwalt warten.

Da der Aufwand von vorherein nicht kalkuliert werden kann, empfiehlt sich eine Abrechnung nach Aufwand, sprich nach Stunden. Die genauen Einzelheiten einer solchen juristischen Baubetreuung sollten in einem Gespräch erörtert werden.