Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Scholten ist Prüfer der Notarkammer im Bereich Handels - u. Gesellschaftsrecht und in dieser Kanzlei seit Jahren schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung dieses Rechtsgebiets befaßt.
Unsere Schwerpunkte

Die Kanzlei Bruckmann Germer Scholten hat einen großen Schwerpunkt im Bereich des Handels – und Gesellschaftsrechts. Das hat seinen Grund schon darin, dass sie im großen Umfang beratend tätig ist und Verträge entwirft.

In diesem Tätigkeitsbereich geht es nicht nur darum handelsrechtliche Streitigkeiten erfolgreich abzuschließen. Es geht auch darum Sie im Vorfeld umfassend und vorsorgend zu beraten. Dieses betrifft auch die Absicherung des Privatvermögens und der Schutz vor einer Haftung des Geschäftsführers. Deshalb wurde der sogenannte Familienpool entwickelt, mit dem Vermögen geschützt werden sollen. Unser Merkblatt zur Vorsorgevollmacht informiert Sie, warum eine Absicherung gerade von Selbständigen notwendig ist. Dieses Merkblatt finden Sie im Downloadbereich unter anwaltliche Vordrucke.

 

Sind Sie als Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH tätig, kann sich das Problem einer Vertretungsmacht stellen. Eine umfassende Vollmacht ist insofern rechtlich sehr fragwürdig, weil der Bundesgerichtshof sich dazu schon geäußert hat. Wer soll Sie aber im Falle einer Krankheit wirksam vertreten?

Wie kann ich eine bestehende GmbH umwandeln, um Vorteile einer anderen Unternehmensform zu erlangen? Welche Vorteile bieten überhaupt welche Unternehmensformen?

Wie kann ich eine Unternehmensnachfolge sichern?

 

Was ist bei Warenlieferungen zu beachten? Gerade im Bereich des Bauhandwerks kommt es darauf an, weil der Bauhandwerker bekanntlich Gewährleistungsfristen beachten muß, während der Lieferant sich aber auf Rügepflichten berufen kann. Wie kann man sich dort absichern?

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung und Übernahme von Betrieben.