Joachim Germer

Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht

Als Rechtsanwalt verfügt er über mehr als 20  Jahre Erfahrung im Bereich des Bau- und Architektenrechts.

Rechtsanwalt Germer war bis Anfang Dezember 2020 Mitglied des Kammervorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.

Baurecht für Bauherren

Die üblichen Probleme der Bauherren sind bekannt. Egal, ob mit Architekt, Bauträger und/oder Bauunternehmen gebaut wird, stellen sich gleichlautende Schwierigkeiten:

  • Bauzeitverzögerung
  • Mängel
  • Nachträge
  • Kostensteigerungen
  • Insolvenz des Unternehmers
  • Probleme bei Abnahme

Diese Probleme können im Vorfeld nicht sicher verhindert werden. Durch sichere Vertragsgestaltung wird aber ein Weg aufgezeigt, um sich abzusichern. Deshalb bietet sich eine Beratung vor Vertragsschluß an. Rechtsanwalt Germer steht Ihnen aber auch während der Bauphase zur Verfügung, damit ein rechtssicherer Weg aufgezeigt und beschritten wird.

Baurecht für Bauunternehmer und Handwerker

  • Wie komme ich an mein Geld? 
  • Wie kann ich meine Forderung sichern? 
  • Was mache ich bei unberechtigten Mängelrügen, oder wenn Nachträge nicht akzeptiert werden?

Dieses ist nur ein kleiner Ausschnitt der tagtäglichen Probleme im Bauhandwerk.

Auch wenn man als Handwerker regelmäßig mit „Baurecht“ zu tun hat, hat man doch keine Rechtsabteilung, wie die großen Generalunternehmer. Diese finanzieren aber keine Rechtsabteilung, wenn es nicht erforderlich wäre. 

Als mittelständisches Unternehmern kann man dieses nicht leisten. Aus diesem Grund betreibt die Kanzlei Bruckmann Germer Scholten eine juristische Baubetreuung. Die Rechtsabteilung für mittelständische Unternehmen. 

Schnelligkeit und Kompetenz gewährleisten, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Es erfolgt nicht nur eine Vertragsberatung, sondern auch baubegleitende Tätigkeit, etwa bei der Abfassung von notwendigen Schreiben, etwa wenn Abschlagsrechnungen nicht gezahlt, Nachträge nicht anerkannt werden, es zu Behinderungen oder Inverzugsetzungen kommt, etc. 

Daneben werden Werklohnforderungen abgesichert, wenn Bürgschaften angefordert werden, oder Eintragungen im Grundbuch veranlaßt werden. 

Baurecht für Architekten

Baurecht für Architekten ist die Unterstützung von Architekten gegenüber Bauherren, Behörden, aber auch bei der Vertretung gegenüber anderen Firmen oder der Haftpflichtversicherung. 

Das Architektenrecht gehört zu den schwierigsten Rechtsgebieten. Dieses fängt an bei der Beauftragung, wo die Frage der Akquisition auftaucht. Daneben stellen sich aber regelmäßig weitere Schwierigkeiten:

  • Was ist bei Mängelrügen und im welchen Umfang haftet der Architekt?
  • Was ist bei Leistungsänderungen, Mehrfachplanung und Kostenerhöhungen? 
  • Wie setze ich meine Honorarforderung überhaupt durch? 
  • Ist die Honorarrechnung überhaupt richtig aufgestellt?

Es ist noch nicht einmal höchstrichterlich abschließend geklärt, was der Architekt überhaupt schuldet! Auch das „neue Baurecht“ bietet nur geringe Gewißheit. Während einerseits die HOAI nur Preisrecht ist, so dass die dortigen Grundleistungen nicht das Leistungssoll beschreiben, wird der Hinweis auf ein mangelfreies Bauvorhaben der Tätigkeit auch nicht gerecht. Denn es ist durchaus anerkannt, dass es Abzüge beim Honorar gibt, wenn einzelne Leistungen nicht erbracht werden.

Anerkannt ist auch, dass der Architekt nicht ständig vor Ort sein muß. Was passiert aber dann bei Mängeln? Kann der bauleitende Architekt dafür verantwortlich gemacht werden?

Stellen sich dem Architekten Probleme, ist er gut beraten rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und nicht erst dann, wenn die Schwierigkeiten sich nicht mehr „reparieren“ lassen.

Publikationen

  • Wartefrist bei Bauträgervertrag und zur Löschung eines Zwangsversteigerungsvermerks, Besprechung des Urteils des BGH v. 23.8.2018 Az.: III ZR 506/16 in IBR Heft 11 aus 2018, 661
  • OLG Koblenz, Arglist beim Kaufvertrag, Urteil vom 13.09.2017 – 5 U 363/17, erschienen in IMR 2018, 70
  • Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar, erschienen in IBR 2017, 1040, IBR Online
  • Arglistiges Verschweigen beim Immobilienkauf – ein update, erschienen in IMR 2017, 215
  • Baurechtliche Veröffentlichungen im WEKA Verlag.

Vita

  • Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft im Jahre 1992.
  • Mitglied des Dinslakener Anwaltsvereins und des Vereins der Landgerichtsanwälte Duisburg
  • Mitglied der ARGE Baurecht im deutschen Anwaltsverein.
  • Mitglied des deutschen Baugerichtstags e.V.
  • Dozent beim deutschen Anwaltsinstitut DAI und deutschen Notarverlag
  • Seminar Der Bauträgervertrag – Grundlagen und ausgewählte Fragen der Vertragsgestaltung beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • Seminar Fallstricke des Zahlungsplans nach Makler – und Bauträgerverordnung ( MaBV ) beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • Seminar Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerverträgen für den deutschen Notarverlag
  • Seminar Modularer Lehrgang Bauträgerrecht Deutscher Notarverlag
  • Seminar Typische Fehler im Bauträgervertrag Deutscher Notarverlag

 

  • Veröffentlichung bei IBR- online, in den Zeitschriften “ IBR – Immobilien und Baurecht“, „IMR – Immobilien und Mietrecht“, „Baurecht“ und im deutschen Ingenieurblatt.
  • Baurechtliche Veröffentlichungen im WEKA Verlag.
  • Vorträge zum Baurecht und Bauträgerrecht für verschiedene Anbieter
  • Erfolgreicher Abschluß des Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht.
  • Co-Autor des Buches „personelle Einzelmaßnahmen“, erschienen beim Turnus Verlag.
  • Zusammenstellung der Skripten „Arbeitsrecht aktuell“, „Beschäftigung sichern“ und „Rechtsprechung aktuell“ für den TurnusVerlag.
  • Leitung von mehrtägigen Seminaren im Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht für den Turnus Verlag und andere Anbieter.
  • Mehr als 20 jährige Erfahrung im Bereich Bau- und Architektenrecht.
  • Der Fachanwaltslehrgang Bau – u. Architektenrecht wurde in den Jahren 2000/2001 absolviert und nach Einführung des Fachanwalttitels in diesem Bereich um den notwendigen Teil „öffentliches Baurecht“ und „Ingenieurrecht“ ergänzt.
  • Der Schlichterlehrgang nach SOBau wurde absolviert.